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Im Verfassungsschutzbericht genannte Organisation ist nicht gemeinnützig

Eine im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich als extremistisch eingestufte Organisation kann nur bei vollständigem Beweis des Gegenteils als gemeinnützig anerkannt werden.

BFH, Urteil v. 14.03.2018 - V R 36/16

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