RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (151 - 160)

Mittelverwendungsrechnung ergänzt Jahresabschluss

Die zeitnahe Mittelverwendung ist nachzuweisen, und zwar zweckmäßigerweise in einer Nebenrechnung zum Jahresabschluss, in der auch die Ausnahmen (Rücklagen, Vermögenszuführungen) dokumentiert werden.

AE Nr. 27 zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.d.F. vom 31. Januar 2014

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026