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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMittelverwendungsrechnung ergänzt Jahresabschluss Die zeitnahe Mittelverwendung ist nachzuweisen, und zwar zweckmäßigerweise in einer Nebenrechnung zum Jahresabschluss, in der auch die Ausnahmen (Rücklagen, Vermögenszuführungen) dokumentiert werden. AE Nr. 27 zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.d.F. vom 31. Januar 2014 |
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