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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGrenze für wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit abgesenkt Die Höchstgrenze der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit wurde bei 'Haushaltsvorständen' vom fünffachen auf den vierfachen Regelsatz der Sozialhilfe abgesenkt. § 53 Nr. 2 AO i.d.F. vom 01. Januar 2014 |
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