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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHandlungsbedarf bei mildtätiger Unterstützung! Bei mildtätiger Unterstützung (Kleiderkammern, Suppenküchen, Obdachlosenheime, Tafeln, Altenbegegnungsstätten etc.) muss jetzt die Hilfsbedürftigkeit eines jeden Nutzers nachgewiesen oder unverzüglich eine Befreiung von der konkreten Nachweispflicht beantragt werden. AE Nr. 12 zu § 53 AO i.d.F. vom 31. Januar 2014 |
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