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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBildung der freien Rücklage zwei Jahre nachholbar Der Transfer zeitnah zu verwendender Mittel in die freie Rücklage kann künftig bis zur Ausschöpfung des jeweiligen Höchstbetrags noch zwei Jahre nachgeholt werden. § 63 Abs. 3 AO i.d.F. ab dem 01. Januar 2014 |
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