RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (161 - 170)

Bildung der freien Rücklage zwei Jahre nachholbar

Der Transfer zeitnah zu verwendender Mittel in die freie Rücklage kann künftig bis zur Ausschöpfung des jeweiligen Höchstbetrags noch zwei Jahre nachgeholt werden.

§ 63 Abs. 3 AO i.d.F. ab dem 01. Januar 2014

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026