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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(161 - 170)
Kooperation gemeinnütziger Rechtsträger vereinfacht
Eine gemeinnützige Organisation kann nunmehr auch als Subunternehmer mit einem anderen gemeinnützigen Rechtsträger ohne gemeinnützigkeitsrechtliche Restriktionen zusammenarbeiten, wenn sie hierbei zugleich unmittelbar ihre eigenen steuerbegünstigten Ziele verfolgt.
Vgl. BFH, Urteil vom 27. November 2013 - I R 17/12
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