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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(161 - 170)
Finanzämter erlassen Satzungs-Feststellungsbescheide
Nach § 60a AO wird die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nunmehr durch zusätzlichen Bescheid festgestellt, und zwar bei Neugründung sowie auf Antrag und bei Beantragung der Steuerbefreiung, falls bis dahin noch kein Feststellungsbescheid erging.
OFD Koblenz, Verfügung vom 04. Juli 2013 - S 0170-St 33 1
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