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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGemeinnützigkeit in der Abwicklungsphase Auch in der Abwicklungsphase ist ein gemeinnütziger Rechtsträger jedenfalls noch so lange als gemeinnützig anzuerkennen, wie er neben den Abwicklungstätigkeiten noch gemeinnützige Aktivitäten ausübt. FG-Sachsen, Urteil vom 19. März 2013 - 3 K 1143/09 |
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