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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFrist zur zeitnahen Mittelverwendung wurde verlängert Künftig müssen die zeitnah zu verwendenden Mittel erst im übernächsten Kalenderjahr nach dem Zugang dieser Mittel verwendet werden. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.d.F. vom 01. März 2013 |
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