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Dringender Handlungsbedarf bei Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen!

Die Gemeinnützigkeit ist gefährdet, wenn bei der Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen ab jetzt weder deren Hilfsbedürftigkeit gegenüber dem Finanzamt nachweisbar ist, noch ein Feststellungsbescheid beantragt wurde, dass auf einen solchen Nachweis nach Art der Förderung verzichtet werden kann. Hier besteht häufig dringender Handlungsbedarf (Kleiderkammern, Tafeln, Altenbegegnungsstätten ...)!

§ 53 Nr. 2 S. 5 f. AO i.d.F. vom 01. März 2013

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