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Zuwendung an Partner im Ausland unzulässig

Einer gemeinnützigen Organisation, die nicht als Förderkörperschaft (§ 58 Nr. 1 AO) anerkannt ist, soll eine Zuwendung an einen ausländischen Rechtsträger zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke untersagt sein.

BayLSt, Verfügung vom 22. August 2012 - S-2223 1.1-23/2 St32.

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