![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit Wenn gemeinnützige Organisationen Hilfsbedürftige wirtschaftlich unterstützen, müssen sie deren Bedürftigkeit dem Finanzamt nachweisen können. Diesen Nachweis können sie mit Kopien der an die Bedürftigen nach SGB II/XII ergangenen Leistungsbescheide erbringen. AE Nr. 11 zu § 53 AO i.d.F. vom 15. August 2012 |
||||||||||||
| © 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn | 9.02.2026 |