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Auch kommunale Zweckbetriebe benötigen eine Satzung

Entgeltliche Tätigkeiten der Kommunen können nur bei Vorliegen einer gemeinnützigkeitsrechtlich ordnungs-mäßigen Satzung als Zweckbetrieb anerkannt werden.

BFH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I R 106/10 (kommunaler Kindergarten)

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