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Beschäftigung/Qualifizierung kann Zweckbetrieb sein

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit nahezu ausschließlichem Einsatz von Langzeitarbeitslosen zur Wiedereingewöhnung in die Arbeit und darauf ausgerichtetem Betriebsumfang ist Zweckbetrieb.

BGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - I R 71/11; FG Thüringen, Urteil vom 29. September 2011 - 2 K 29/09

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