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Gemeinnützigkeitsschädlicher Unternehmenskauf

Die Gemeinnützigkeit soll nach Auffassung des BFH rückwirkend für 10 Jahre aberkannt werden können, wenn bei der Übernahme eines gemeinnützigen Unternehmens dessen erwirtschafteten Gewinne und stillen Reserven als Kaufpreis oder verdeckt an den bisherigen privatgewerblichen Anteilseigener fließen.

BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I R 59/09

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