![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAuswirkungen gemeinnützigkeitsschädlicher Tätigkeit Eine gemeinnützigkeitsschädliche Geschäftsführung bewirkt grundsätzlich nur die Aberkennung der Steuerbegünstigung des jeweiligen Geschäftsjahres; lediglich bei gravierenden Verstößen kommt es zu einer 10-jährigen rückwirkenden Nachversteuerung (§ 61 Abs. 3 AO). BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I R 59/09 |
||||||||||||
| © 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn | 9.02.2026 |