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Keine Steuerbegünstigung beruflicher Netzwerke

Berufliche Netzwerke handeln in erster Linie im Interesse der Mitglieder und sind daher nicht gemeinnützig. Da sie nicht die Interessen eines Berufsstandes verfolgen, sind sie auch nicht als Berufsverband steuerbegünstigt.

FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 K 472/08 (IT-Netzwerk)

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