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Keine Klausel zur 'Aufhebung' des Vereins erforderlich

Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss entgegen der irrigen Annahme des BFH keine Klausel zur gemeinnützigen Vermögensbindung bei 'Aufhebung' des Vereins (die es nicht gibt), sondern nur bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke enthalten.

BMF-Schreiben vom 07. Juli 2010, IV C 4 - S 0180/07/0001

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