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Sozialkaufhaus kann ein Zweckbetrieb sein

Eine günstige Einkaufsmöglichkeit bietende 'Sozialkaufhäuser' können wegen der Beschäftigung und Qualifizierung schwer vermittelbarer Arbeitsloser, der Integration behinderter Menschen oder der nachweisbaren Ausrichtung auf bedürftige Kundenkreise als Zweckbetrieb anerkennungsfähig sein.

Bayer. Landesamt für Steuern, Vfg. vom 30. Juni 2010 - S 0184 2.1-6/33 St 31

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