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Eine Organgesellschaft kann gemeinnützig sein

Durch die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung einer Organgesellschaft in eine umsatzsteuerliche Organschaft wird die Gemeinnützigkeit der Organgesellschaft nicht ausgeschlossen.

BFH, Urteil vom 17. Februar 2010 - I R 2/08; Hinweis: Zwingende und im Verfahren ausführlich problematisierte Vorraussetzung der Entscheidung

Siehe hierzu von Holt, Steuerrechtliche Streitpunkte bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit gemeinnütziger Träger der Wohlfahrtspflege - Zugleich Anm. zu den BFH-Urteilen vom 17.2.2010 - I R 2/08 und vom 16.12.2009 - I R 49/08 - in Der Betrieb, Heft 33 2010, S. 1791-1794

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