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Kein Zweckbetrieb bei gewerblichem Vertragspartner?

Betreuungsleistungen einer gemeinnützigen Organisation im Auftrage eines steuerpflichtigen Vermieters an dessen Mieter sind nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein Zweckbetrieb.

BFH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - I R 49/08 (Betreutes Wohnen); hierzu von Holt, Steuerrechtliche Streitpunkte bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit gemeinnütziger Träger der Wohlfahrtspflege - Zugleich Anm. zu den BFH-Urteilen vom 17.2.2010 - I R 2/08 und vom 16.12.2009 - I R 49/08 - in Der Betrieb, Heft 33 2010, S. 1791-1794

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