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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(211 - 220)
Alle Details eines Zweckbetriebs müssen plausibel sein
Die Anerkennung als Zweckbetrieb wird konkret anhand sämtlicher Sachverhaltselemente und sonstiger Indizien geprüft (z.B. ausschließliche Ausrichtung auf den steuer-begünstigten Satzungszweck, betriebliche Logik, Umfang des Betriebs, tatsächliche Nutzer, Internetauftritt).
BFH, Urteil vom 22. April 2009 - I R 15/07 gegen BFH BStBl. II 2005, 305: Trabrennen mit Wallachen kein Zweckbetrieb der Pferdezucht
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