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1 Euro-GmbH (Mini-GmbH) kann gemeinnützig sein

Seit dem 01. November 2008 kann eine GmbH als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden. Dass bei dieser Gründungsvariante ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden muss, steht der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anerkennung nicht entgegen.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 31. März 2009 - S-0174 2.1-2/2 St 31

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