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Verwaltungstätigkeit ist kein Zweckbetrieb

Die kontinuierliche Verwaltungstätigkeit für steuerbegünstigte Dritte soll selbst dann kein Zweckbetrieb sein, wenn die Bagatellgrenze von 20 % der Gesamtumsätze des § 68 Nr. 2 b) AO unterschritten wird.

BFH, Urteil vom 29. Januar 2009 - V R 46/06

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