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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(211 - 220)
Rettungsdienst/Krankentransport als Zweckbetrieb
Die Finanzverwaltung behandelt Rettungsdienst und Krankentransport weiterhin als Zweckbetrieb, wenn die übrigen Voraussetzungen eingehalten werden. Unwidersprochen bleibt aber die vom BFH aufgestellte These, dass marktfähige Tätigkeiten grundsätzlich kein Zweckbetrieb sind.
BMF, Schreiben vom 20. Januar 2009 - IV C 4 - S 0185/08/10001; Nichtanwendungserlass zu BFH, Beschluss vom 18. September 2007 - I R 30/06
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