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Satzung muss alle steuerlichen Festlegungen enthalten

Die Satzungen der gemeinnützigen Organisationen müssen künftig alle gesetzlichen Vorgaben zur Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit enthalten (s. Anlage 1 zu § 60 AO).

§ 60 Abs. 1 S. 2 AO i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2009

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