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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAufzeichnungs- und Nachweispflichten spezifiziert Soweit keine anderweitigen Aufzeichnungspflichten bestehen, gelten folgende Mindestanforderungen: Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen, Tätigkeitsbericht. Hinweis: Der Tätigkeitsbericht umfasst alle steuerrelevanten Aspekte, auch z.B. Belegungsstatistiken. BMF-Schreiben vom 21. April 2008 - IV C 4 - S 0171/07/0038 zu § 63 AO |
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