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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFörderung esoterischer Heilslehren nicht gemeinnützig? Nach einer in dieser Undifferenziertheit rechtswidrigen Verwaltungsauffassung soll die Förderung 'esoterischer Heilslehren' wie 'Reiki' nicht gemeinnützig sein. BMF-Schreiben vom 21. April 2008 - IV C 4 - S 0171/07/0038 zu § 52 AO |
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