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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBegriff 'Bürgerschaftliches Engagement' definiert Damit ist die freiwillige, nicht das Erzielen eines persönlichen materiellen Gewinns anstrebende, auf Förderung der Allgemeinheit hin orientierte, kooperative Tätigkeit gemeint. BMF-Schreiben vom 21. April 2008 - IV C 4 - S 0171/07/0038 zu § 52 AO |
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