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Betriebsaufgabeerklärung bei verpachteten Betrieben

Die Verpachtung eines vorher selbst geführten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wird erst dann der Vermögensverwaltung zugeordnet, wenn der gemeinnützige Träger die Betriebsaufgabe erklärt hat.

BFH, Urteil vom 04. April 2007 - I R 55/06

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