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Umfang eines Nichtzweckbetriebes ist unerheblich

Ein Nichtzweckbetrieb ist unabhängig von seinem Umfang gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn mit ihm die gemeinnützigen Zwecke durch Mittelbeschaffung oder auf andere Weise gefördert werden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist nicht erforderlich, dass die unmittelbar gemeinnützigen Aktivitäten 'überwiegen'.

BFH, Urteil vom 04. April 2007 - I R 76/05 (ständige Rspr.)

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