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JStG 2020: Öffentliches Gemeinnützigkeitsregister kommt!

Das Bundeszentralamt für Steuern soll ab 2024 ein öffentlich einsehbares Register mit Namen, Anschrift, Identifikationsnummer, steuerbegünstigten Zwecken, zuständigem Finanzamt, Freistellungsbescheid und Bankverbindung aller gemein-nützigen inländischen Körperschaften führen.

§ 60b AO idFd. Art. 28 JStG 2020, BGBl I 2020, 3096.

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