![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseJStG 2020: Einführung neuer gemeinnütziger Zwecke Die Förderung von Klimaschutz, Heimatpflege, Heimatkunde, Ortsverschönerung, Freifunknetze, Hilfe gegen geschlechtliche Diskriminierung sowie die Förderung und Unterhaltung von Friedhöfen sollen als weitere gemeinnützige Zwecke anerkannt werden. BT Drs. 19/23551 S. 59 ff. iVm S. 93 zu § 52 Abs. 2 AO. |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |