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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(61 - 70)
Gerichtliches Eilverfahren bei Beanstandung der Satzung
Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt, die Erfüllung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Satzungsvoraussetzungen nach § 60a AO zu bestätigen, kann der Antragsteller in Eilfällen beim zuständigen Finanzgericht einen Antrag auf Erlass einer darauf gerichteten einstweiligen Anordnung stellen.
BFH, Beschluss v. 02.12.2020 - V B 25/20 (AdV).
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