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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(71 - 80)
Corona: Aufstockung von Kurzarbeitergeld zulässig
Die einheitliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes der Bediensteten gemeinnütziger Körperschaften auf 80 % gilt ohne weitere Prüfung als gemeinnützigkeitsunschädlich. Hinweis: Eine uneinheitliche Aufstockung oder eine Aufstockung auf über 80 % muss aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gut begründet sein.
BMF-Schreiben v. 09.04.2020, IV C 4 - S 2223/19/10003 :003 (Billigkeitserlass).
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