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Arbeitnehmerstatus des Fremdgeschäftsführers

Der nicht an einer GmbH als Gesellschafter beteiligte Geschäftsführer ('Fremdgeschäftsführer') hat bei europa-rechtskonformer Auslegung des Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetzes (AGG) die Rechte eines Arbeitnehmers, wenn bei der Kündigung seines Dienstvertrages gegen ein im AGG genanntes Diskriminierungsverbot verstoßen wird.

BGH, Urteil v. 26.03.2019 - II ZR 277/17.

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