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Geschäftsführer haftet auch bei Delegation für Sozialversicherungsbeiträge

Durch eine abweichende interne Zuständigkeitsverteilung kann die persönliche Haftung des Geschäftsführers für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge nicht ausgehebelt werden.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.09.2014 - I-21 U 38/14

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