![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlassePflicht zur Rückgabe aller Geschäftsunterlagen Organmitglieder müssen nach Beendigung ihrer Amtszeit grundsätzlich alle Geschäftsunterlagen/angefertigte Kopien der Gesellschaft heraus- und über den Verbleib fehlender Unterlagen Auskunft geben. BGH, Beschluss vom 07. Juli 2008 - II ZR 71/07 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |