![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Haftung wegen 'Unterkapitalisierung' Eine Haftung wegen unzureichender Kapitalausstattung entfällt - es sei denn, sie ist Bestandteil einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Gläubiger. BGH, Urteil vom 28. April 2008 - II ZR 264/06 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |