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Arbeitsvertrag mit dem Gesellschafter ist ausreichend

Ein Arbeitnehmer des Gesellschafters kann unter Aufrechterhaltung dieses Arbeitsverhältnisses zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bestellt werden.

BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06

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