![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAufsichtsrat hat Kontrollbefugnisse nur als Gremium Die Überwachung der Geschäftsführung obliegt dem Aufsichtsrat als Organ, nicht dem Aufsichtsratsmitglied als Einzelperson (Ausnahme: der Gesellschaftsvertrag enthält Sonderregelungen). OLG Frankfurt a.M., Beschl. vom 01. Oktober 2007 - 20 W 141/07 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |