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Schriftform bei Unterschrift 'i.V.' gewahrt

Wenn eine Gesellschaft satzungsmäßig von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten wird, erfüllt dennoch die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten eine vorgegebene Schriftform, wenn keine 'eigenhändige' Unterzeichnung gefordert ist.

BGH, Urteil vom 19. September 2007 - XII ZR 121/05

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