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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGesellschaftsrechtlich soll 'gGmbH' kein zulässiger Namenszusatz sein Nach Auffassung des OLG München soll sich aus § 4 GmbHG ergeben, dass die Abkürzung 'gGmbH' keine gesellschaftsrechtlich zulässige Bezeichnung der Rechtsform darstellt. Sie könne daher nicht in das Handelsregister eingetragen werden. OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 31 Wx 084/06 |
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