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Angemessener Zeitraum zur Prüfung der Insolvenzantragspflicht

Einem Geschäftsführer ist nach Aufnahme seiner Tätigkeit ein angemessener Zeitraum - im Streitfall von zwei Monaten - zuzubilligen, um die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen. Er handelt nicht schuldhaft, wenn er während dieser Zeit noch keinen Insolvenzantrag stellt.

FG Brandenburg, Urteil vom 17. August 2005 - 4 K 968/02

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