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(61 - 70)
Durchgriffshaftung nicht wegen Managementfehler
Der zur persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des 'existenzvernichtenden Eingriffs' bezieht sich nicht auf Managementfehler, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen voraus.
BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02
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