![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseDurchgriffshaftung bei planmäßiger Vermögensverschiebung Wenn das wesentliche Vermögen einer Gesellschaft planmäßig auf eine Schwestergesellschaft verlagert wird, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, haften die Gesellschafter auf Schadensersatz. BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 302/02 |
© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 15.10.2025 |