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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGrenzen des Auskunfts- und Einsichtsrechts der Gesellschafter Die Gesellschafter haben ihr grundsätzlich unbeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht möglichst ressourcenschonend auszuüben und hierbei insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. OLG Thüringen, Beschluss vom 14. September 2004 - 6 W 417/04 |
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