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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGeschäftsführer haftet für Ordnungswidrigkeit eines Mitarbeiters Das Organ einer juristischen Person haftet, wenn betriebsbezogene straf- oder bußgeldbewehrte Gebote und Verbote von Mitarbeitern nicht beachtet werden und dafür eine ersichtlich unzureichende Organisationsstruktur ursächlich ist. OLG Thüringen, Beschluss vom 12. März 2004 - 1 Ss 42/04 |
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