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(71 - 77)
Begrenzung des Haftungsdurchgriffs
Bereits mit Urteil vom 17. September 2001 hatte der Bundesgerichtshof die sog. qualifiziert faktische Konzernhaftung auf Fälle eines existenzvernichtenden Eingriffs begrenzt. Nunmehr hat er die Außenhaftung faktischer Geschäftsführer auf nach außen auftretende Personen beschränkt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2002 - II ZR 196/00
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