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Keine Grundsteuerbefreiung für therapeutische / pflegerisch begleitete Wohnformen

Der Grundbesitz steuerbegünstigter Organisationen ist grundsteuerbefreit, solange und soweit er zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird. Die Grundsteuerbefreiung gilt jedoch nicht für Wohnungen - selbst dann nicht, wenn das Wohnen im Rahmen einer pflegerischen oder therapeutischen Gesamtkonzeption erfolgt. Betreutes Wohnen, auf Wohngruppen abstellende Konzepte (z.B. in der Sucht-, Behinderten-, Altenhilfe) und vergleichbare Nutzungen sind daher grundsteuerpflichtig.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. April 1999 - II R 5/97

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